Bestattungen

Gemeinsam trauern

Abschiednehmen - das sieht wohl für jeden und jede anders aus. Die Trauerfeier ist für viele ein wichtiger Teil des Abschieds. Eine letzte Stunde mit der Verstorbenen oder dem Verstorbenen zusammen mit Angehörigen, Freunden und Wegbegleitern. Würdige Bestattungsfeiern finden in unserer Friedhofskapelle statt.
Eine Bestattung ist auf dem Friedhof unabhängig von der Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche möglich.

 

Grabpflege

Ein Grab ist ein Zeichen der Erinnerung an das vergangene Leben. Ein gepflegtes Grab ist ein Symbol der Wertschätzung für die Menschen, die uns nahe waren. Unsere Gärtnerinnen und Gärtner beraten Sie gern in praktischen Fragen der Grabbepflanzung und helfen Ihnen gern weiter. Was aber ist, wenn Sie das Grab, z.B. aus gesundheitlichen Gründen oder weil sie umziehen, nicht mehr selbst pflegen können? Dann übernehmen wir das gern für Sie. Bitte fragen Sie nach den unterschiedlichen Möglichkeiten.

 

Für alle Fragen …

… rund um das Thema Bestattung wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter im Friedhofsbüro. Sie helfen Ihnen, beantworten Ihre Fragen und beraten Sie bei der für Sie passenden Auswahl für eine letzte Ruhestätte für Ihre Angehörigen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf über das Friedhofsbüro.

Ihr Ansprechpartner:

Friedhofsverwalterin Jaqueline Gobien
Tel. 030.673 78 68 | Fax: 030.263 99904
Mail: friedhof-at-kirche-altglienicke.ekbo.de
Sprechstunden: Mo - Fr   9 - 10 | 12:30 - 13:30


Der Friedhof bietet:

    • Erdreihengräber
      Diese Grabart ist wie das Wahlgrab eine individuelle Grabstelle. Im Gegensatz zum Wahlgrab ist ein Reihengrab nicht verlängerbar. Die Ruhefrist für ein Reihengrab beträgt 20 Jahre. Außerdem findet auf einem Reihengrab nur eine Beisetzung statt. In der Regel handelt es sich um eine Erdbeisetzung. Ein Reihengrab ist somit eine kostengünstige Alternative zum Wahlgrab.

    • Erdwahlgräber
      Unter "Wahlgrab" wird die klassische und traditionelle Grabform einer individuellen Grabstelle verstanden. Grundsätzlich wird zwischen Erd- und Urnen-Wahlgräbern unterschieden. Die Mindestlaufzeit für ein Wahlgrab beträgt 20 Jahre. Nach dieser Ruhefrist besteht die Möglichkeit zur Verlängerung der Grabstelle um mindestens ein Jahr. In einem Erd-Wahlgrab können Erdbeisetzungen und Urnenbeisetzungen vorgenommen werden.

    • Reihengräber (anonym)
      Siehe Erdreihengräber, aber anonym.

    • Urnengemeinschaftsanlagen 
      Urnengemeinschaftsanlagen bestehen aus einem eingegrenzten Bereich mit Rasen oder Bodendeckern. Urnen werden auf dieser Fläche im Abstand von 35 cm dicht beieinander beigesetzt. Es ist später oberirdisch nicht mehr sichtbar, wo die einzelnen Urnen liegen.

    • Urnenreihengräber
      Siehe Erdreihengräber, aber Urnenbeisetzung.

Wenn Sie sich genauer über die unterschiedlichen Bestattungsarten und deren Kosten informieren wollen, dann geht es hier weiter …