Kircheneintritt
Jeder hat die Möglichkeit, die Aufnahme in die Evangelische Kirche Deutschlands (EKD) zu beantragen, sofern er nicht (mehr) Mitglied einer anderen Religionsgemeinschaft ist. Beim Übertritt von einer in die andere Kirche muss die Bescheinigung des Austritts vorgelegt werden. Voraussetzung für eine Aufnahme ist die Taufe. Wenn Sie noch nicht getauft sind, dann können Sie sich taufen lassen!
Das Gespräch
Zunächst wird ein Gespräch mit dem Pfarrer geführt. In diesem Gespräch geht es um ein gegenseitiges Kennenlernen; es wird in der Regel über die Motive des Eintritts oder Wiedereintritts gesprochen, Vorbehalte und Fragen können hier offen ausgesprochen und geklärt werden. Unser Pfarrer ist an die seelsorgerliche Schweigepflicht gebunden.
Der Gottesdienst
Die Aufnahme geschieht entweder im Gottesdienst mit Teilnahme am Abendmahl oder in Anwesenheit von zwei Mitgliedern des Gemeindekirchenrats nach einem in der Gottesdienstordnung festgelegten Aufnahmeritus mit einer Segenszusage. Dabei verpflichtet sich der Aufzunehmende, am Gemeindeleben und den Gottesdiensten nach seinen Möglichkeiten teilzunehmen, und stellt sich zustimmend zu den Bekenntnisgrundlagen der evangelischen Kirche: der Heiligen Schrift, den Glaubensbekenntnissen, den reformatorischen Texten und der "Barmer Theologischen Erklärung".
Der Aufnahmeantrag kann im Pfarramt angefordert werden oder wird von dem die Aufnahme vollziehenden Pfarrer ausgefüllt.
Rechte und Pflichten
Wer als getaufter Christ aufgenommen worden ist, hat das Recht, am Abendmahl teilzunehmen und darf das Patenamt ausüben. Er hat das Recht, an der Gemeindeversammlung teilzunehmen und hat, sofern älter als 16 Jahre, Stimmrecht bei der Wahl zum Gemeindekirchenrat/Presbyteriumswahl. Religionsunmündige getaufte Kinder unter 14 Jahren erwerben diese Rechte durch die Konfirmation, sofern sie nicht durch die Firmung oder einen ähnlichen Unterricht gegangen sind.
Neben der Beteiligung am Gemeindeleben wird der in die evangelische Kirche aufgenommene Christ durch den Kirchensteuerbeitrag an den finanziellen Kosten der kirchlichen Arbeit beteiligt, sofern er ein lohnsteuerpflichtiges Einkommen hat.
Kosten
Durch die Aufnahme wird jeder Lohnsteuerpflichtige an der Finanzierung der kirchlichen Arbeit durch die Kirchensteuer beteiligt. In der EKBO beträgt der Kirchensteuersatz 9 % von der veranlagten Lohn- oder Einkommensteuer (nicht etwa, wie manchmal fälschlich behauptet wird, vom Einkommen!). Durch diese Regelung werden die Kinder- und Familienfreibeträge (§ 51a ESTG.) automatisch berücksichtigt.
Sie können sich an unsere Gemeinde wenden, oder zu einer der drei zentralen Kircheneintrittsstellen der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) gehen. Hier stehen erfahrene Theologen für Orientierungs- und Aufnahmegespräche zur Verfügung:
Berliner Dom
Am Lustgarten
10178 Berlin-Mitte
Tel.: (030) 20 45 11 00
freitags von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche
Breitscheidplatz
10789 Berlin-Charlottenburg
Tel.: (030) 20 45 11 01
montags von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Heilig-Kreuz-Kirche
Zossener Str. 65
10961 Berlin-Kreuzberg
Tel.: (030) 20 45 11 02
donnerstags 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Ein Wiedereintritt kann im Ergebnis dieses Gespräches sofort vollzogen werden. Dazu sollten Sie aber die nötigen Unterlagen (Personalausweis, Taufbescheinigung, Konfirmationsurkunde, Austrittsbescheinigung) mitbringen.